Mit Änderungen und Ergänzungen von. Vom Präsidenten unterzeichnete Bundesgesetze, Dekrete und Anordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation

2. August 2019, Haushalte der Mitgliedskörperschaften der Föderation. Interbudgetäre Beziehungen Der Präsident Russlands unterzeichnete das von der Regierung ausgearbeitete Bundesgesetz zur Verbesserung des Systems der zwischenstaatlichen Beziehungen Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 307-FZ. Der Entwurf des Bundesgesetzes wurde der Staatsduma mit der Regierungsverordnung Nr. 2288-r vom 24. Oktober 2018 vorgelegt. Das Bundesgesetz legt die Bedingungen und das Verfahren für die Verteilung und Bereitstellung von zwischenstaatlichen Transfers fest. Die Bestimmungen über die Gewährung von Zuschüssen zu den Haushalten der Mitgliedskörperschaften des Bundes aus dem Bundeshaushalt, auch in Form eines einmaligen Zuschusses, werden geklärt.

2. August 2019, Demografische Politik Der Präsident Russlands unterzeichnete das von der Regierung ausgearbeitete Bundesgesetz zur Änderung des Verfahrens zur Festlegung monatlicher Zahlungen im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption des ersten oder zweiten Kindes Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 305-FZ. Der Entwurf des Bundesgesetzes wurde der Staatsduma mit der Regierungsverordnung Nr. 1092-r vom 28. Mai 2019 vorgelegt. Das Bundesgesetz ändert das Kriterium der Bedürftigkeit, wonach Bürgern im Zusammenhang mit der Geburt (Adoption) ihres ersten oder zweiten Kindes eine monatliche Zahlung zuerkannt wird. Ab dem 1. Januar 2020 haben Familien Anspruch auf eine solche Zahlung, deren durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen das Zweifache des Existenzminimums der im Föderationskreis ansässigen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nicht übersteigt. Darüber hinaus werden solche monatlichen Zahlungen an die Bürger gezahlt, bis das Kind drei Jahre alt ist.

2. August 2019, Verkehr von Arzneimitteln, medizinischen Geräten und Substanzen Der Präsident Russlands unterzeichnete das Bundesgesetz zur Klärung der Regeln für den Verkehr von Arzneimitteln für veterinärmedizinische Zwecke Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 297-FZ. Das Bundesgesetz gibt Rosselkhoznadzor insbesondere das Recht, im Umlauf befindliche Arzneimittel für veterinärmedizinische Zwecke kontrolliert einzukaufen. Das Landwirtschaftsministerium Russlands ist befugt, das Verfahren zur Verschreibung von Arzneimitteln für veterinärmedizinische Zwecke zu genehmigen, die Form der Verschreibungsformulare für diese Arzneimittel sowie das Verfahren für ihre Aufzeichnung und Lagerung zu genehmigen.

2. August 2019, Sicherheit zur Terrorismusbekämpfung Der Präsident Russlands unterzeichnete das von der Regierung ausgearbeitete Bundesgesetz über Änderungen in der gesetzlichen Regelung von Fragen der Verkehrssicherheit Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 270-FZ. Der Entwurf des Bundesgesetzes wurde der Staatsduma mit der Regierungsverordnung Nr. 469-r vom 21. März 2015 vorgelegt. Das Bundesgesetz legt insbesondere fest, dass zu den Hauptaufgaben der Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Kategorisierung von Verkehrsinfrastrukturobjekten sowie die Bewertung der Anfälligkeit von Verkehrsinfrastrukturobjekten, die der Kategorisierung unterliegen, und von Schiffen der Eisbrecherflotte, die zur Führung von Seewegen eingesetzt werden, gehört. Schiffe, auf die die Regeln der Handelsschifffahrt und die durch internationale Verträge festgelegten Anforderungen im Bereich der Sicherheit von Schiffen und Hafenanlagen angewendet werden.

2. August 2019, Allgemeine Fragen der Industriepolitik Der Präsident Russlands unterzeichnete von der Regierung ausgearbeitete Bundesgesetze zur Verbesserung des Mechanismus besonderer Investitionsverträge Bundesgesetze vom 2. August 2019 Nr. 290-FZ, Nr. 269-FZ. Die Entwürfe der Bundesgesetze wurden der Staatsduma mit den Regierungsbeschlüssen Nr. 722-r und Nr. 723-r vom 13. April 2019 vorgelegt. Um die High-Tech-Produktion weiterzuentwickeln und den Mechanismus zum Abschluss von SPIC zu verbessern, werden die Anforderungen an den Vertrag und seine Parteien, den Gegenstand und Inhalt sowie das Verfahren zum Abschluss, zur Änderung, zur Beendigung und zur Beendigung des Vertrags geklärt. Für Steuerzahler, die an einem SPIC teilnehmen, beträgt der Steuersatz für die Körperschaftssteuer, die dem Bundeshaushalt gutgeschrieben werden soll, 0 %.

2. August 2019, Steuern und nichtsteuerliche Zahlungen. Finanzberichterstattung und Prüfung Der Präsident Russlands hat das Bundesgesetz zur Erweiterung der Liste der mehrwertsteuerpflichtigen Lebensmittelprodukte unterzeichnet Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 268-FZ. Die Liste der Lebensmittel, die der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn sie mit einem Steuersatz von 10 % verkauft werden, umfasst Früchte und Beeren, einschließlich Weintrauben.

2. August 2019, Landbeziehungen. Katastersystem. Immobilie. Bewertungsaktivitäten Der russische Präsident unterzeichnete ein Bundesgesetz zur Klärung des Verfahrens zur Registrierung von Rechten an Gartenhäusern und anderen Immobilien Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 267-FZ. Bis zum 1. März 2021 ist es zulässig, die staatliche Katasterregistrierung oder Registrierung von Rechten an einem Wohn- oder Gartenhaus, das auf einem Gartengrundstück errichtet wurde, nur auf der Grundlage eines technischen Plans durchzuführen, der gemäß der Erklärung des gezeichneten Objekts erstellt wurde vom Grundstückseigentümer ausgestellte Urkunde und die Eigentumsurkunde für ein Grundstück, wenn das Recht des Antragstellers an dem Grundstück, auf dem sich dieses Grundstück befindet, nicht im einheitlichen staatlichen Immobilienregister eingetragen ist.

2. August 2019, Geldpolitik. Finanzmärkte Der Präsident Russlands hat das Bundesgesetz zur Klärung der Anforderungen an ausländische Zahlungssysteme unterzeichnet Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 264-FZ. Das Bundesgesetz legt Anforderungen an in Russland tätige ausländische Zahlungssysteme und an die Regeln eines ausländischen Zahlungssystems fest, einschließlich eines Risikomanagementsystems und Anforderungen an die Informationssicherheit.

2. August 2019, Geschäftsumfeld. Entwicklung des Wettbewerbs Der Präsident Russlands unterzeichnete das Bundesgesetz zur rechtlichen Regelung der Aktivitäten von Investitionsplattformbetreibern Bundesgesetz vom 2. August 2019 Nr. 259-FZ. Das Bundesgesetz regelt die Beziehungen, die im Zusammenhang mit Investitionen und der Gewinnung von Investitionen über Investitionsplattformen entstehen, und legt auch die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Betreiber solcher Plattformen fest. Unter einer Investmentplattform wird dabei ein Informationssystem im Internet verstanden, das dem Abschluss von Investmentverträgen dient.

Der Präsident Russlands hat das Bundesgesetz über Gesetzesänderungen im Bereich Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz unterzeichnet Bundesgesetz vom 26. Juli 2019 Nr. 241-FZ. Das Bundesgesetz gilt für Mehrfamilienhäuser, deren physischer Verfall der Hauptbauteile 70 % übersteigt und die nicht im regionalen Programm zur Sanierung von Gemeinschaftseigentum enthalten sind, sowie für Häuser, die in die Sanierung einbezogen sind Das Programm schließt die Anforderungen einer obligatorischen Abrechnung der produzierten, übertragenen und verbrauchten Energieressourcen mithilfe von Messgeräten aus. 1

Die Russische Föderation

DAS BUNDESGESETZ

Zu Änderungen des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation und der Artikel 11 und 14 des Bundesgesetzes „Über Investitionstätigkeiten in der Russischen Föderation, die in Form von Kapitalinvestitionen durchgeführt werden“

Von der Staatsduma angenommen

Vom Föderationsrat genehmigt

12

Aufnahme in das Bundesgesetz Nr. 39-FZ vom 25. Februar 1999 „Über Investitionstätigkeiten in der Russischen Föderation, die in Form von Kapitalinvestitionen durchgeführt werden“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1999, Nr. 9, Art. 1096). ; 2004, Nr. 35, Art. 3607; 2007, Nr. 6961;

1) Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1 wird durch folgenden Absatz ergänzt:

„Entwicklung und Umsetzung staatlicher Richtlinien und gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Standardisierung und Preisgestaltung in Design und Bauwesen;“;

2) Artikel 14 Absatz 3 wird für ungültig erklärt.

Artikel 2 Absatz 2 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2007 Nr. 215-FZ „Über Änderungen des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation). , 2007, Nr. 31, Art. 4012) gilt als verlorene Stärke.


1. Geschätzte Standards, die von dem föderalen Exekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung der Staatspolitik und der rechtlichen Regulierung im Bereich Bauwesen, Architektur, Stadtplanung wahrnimmt, und den Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation in der vor dem Datum festgelegten Weise genehmigt wurden des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes werden zur Ermittlung der geschätzten Kosten von Kapitalbauprojekten verwendet, deren Bau und Wiederaufbau unter Einbeziehung von Mitteln aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation durchgeführt werden, bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die gleichzeitige Erfüllung folgender Voraussetzungen sichergestellt ist:

1) Aufnahme der entsprechenden Schätzungsstandards, die gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) genehmigt wurden, in der vorgeschriebenen Weise in das Bundesregister der Schätzungsstandards;

3) Aufnahme in das föderale Landesinformationssystem für Preise im Baugewerbe der geschätzten Preise für Bauressourcen, die gemäß Teil 5 von Artikel 8 3 ermittelt wurden

Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung).

2. Die Bestimmungen von Teil 1 von Artikel 8 3 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) in Bezug auf Kapitalbauprojekte, Bau,

deren Wiederaufbau ohne Einziehung von Mitteln aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation erfolgt, gelten ab dem Datum, ab dem die gleichzeitige Erfüllung der folgenden Bedingungen gewährleistet ist:

1) Aufnahme von Schätzungsstandards, die gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) genehmigt wurden, in der vorgeschriebenen Weise in das Bundesregister der Schätzungsstandards;

2) Umsetzung der angegebenen Schätzungsstandards;

3) Aufnahme der geschätzten Preise für Bauressourcen in das föderale Informationssystem für Baupreise, die gemäß Artikel 8 Absatz 3 Teil 5 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) ermittelt werden.


1. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 dieses Bundesgesetzes am Tag seiner amtlichen Veröffentlichung in Kraft.

3. Die Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 4 Teil 2 und Artikel 57 Absatz 2 Teil 2 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) gelten ab dem 1. März 2017.

/^Bewohner

(Swish Federation V. Putin

Artikel 1. Gegenstand der Regelung dieses Regionalgesetzes

Dieses Regionalgesetz legt in Übereinstimmung mit dem Familiengesetzbuch der Russischen Föderation, dem Bundesgesetz vom 24. April 2008 Nr. 48-FZ „Über Vormundschaft und Treuhandschaft“ und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation Maßnahmen zur sozialen Unterstützung für Waisenkinder fest Kinder ohne elterliche Fürsorge, teilweise enthalten­ Bedingungen in Pflegefamilien, einschließlich der Höhe der geschuldeten Vergütung­ Gehen an Adoptiveltern, die Höhe des Geldbetrags für den Unterhalt jedes in einer Pflegefamilie aufgezogenen Kindes und andere Maßnahmen der sozialen Unterstützung, die Pflegefamilien gewährt werden.

Artikel 2. Höhe und Zahlungsmodalität der Vergütung,

wegen Adoptiveltern

1. Adoptiveltern erhalten eine monatliche Geldvergütung in der Höhe 8.107 Rubel.

2. Legen Sie eine zusätzliche monatliche Geldvergütung für Adoptiveltern fest:

a) bei der Überstellung eines zweiten Kindes in eine Pflegefamilie und für jedes weitere Kind in Höhe von 1.621 Rubel . Bei der Unterbringung des neunten und weiterer Kinder in Pflegeeltern wird den Pflegeeltern kein zusätzliches Entgelt gezahlt;

b) für besondere Arbeitsbedingungen in Höhe von 1.217 Rubel;

c) in ländlichen Gebieten leben in Höhe von 2.028 Rubel.

3. Für die Erziehung jedes Kindes unter drei Jahren oder mit Behinderungen, also mit Defiziten in der körperlichen und (oder) geistigen Entwicklung, zusätzlich 50 Prozent des Grundbetrags der Sozialleistungen nach dem Bundesgesetz „Über die „Mindestlohn“ wird gezahlt.

3 1 . Beträge der monatlichen Vergütung und zusätzlich­ Das den Adoptiveltern zustehende monatliche Entgelt wird gemäß dem Regionalgesetz über den Regionalhaushalt unter Berücksichtigung des Lohnsteigerungskoeffizienten für Mitarbeiter von Bundesinstitutionen erhöht (indexiert).

4. Teil hat seine Gültigkeit verloren – Regionalgesetz vom 29. Dezember 2008 Nr. 190-ZS.

5. Teil hat seine Gültigkeit verloren – Regionalgesetz vom 29. Dezember 2008 Nr. 190-ZS.

6. Die Übertragung von Geldern oder Eigentum an eine Pflegefamilie in Form einer Schenkung oder Schenkung führt nicht zu einer Kürzung der Mittel aus dem Regionalhaushalt. Solche Gelder und Vermögenswerte können nicht beschlagnahmt werden.

7. Die Höhe der jedem Adoptivelternteil zustehenden monatlichen Geldvergütung wird durch die Vereinbarung über die Adoptivfamilie gemäß diesem Regionalgesetz bestimmt.

8. Der Anspruch auf eine monatliche Geldvergütung entsteht für Adoptiveltern ab dem Zeitpunkt des Abschlusses einer Vereinbarung über eine Pflegefamilie.

Monatliche Barvergütung fälligan Adoptiveltern wird spätestens am 15. des Folgemonats auf das/die Bankkonto(s) der Adoptiveltern überwiesen.

9. Die Zahlung der monatlichen Vergütung der Adoptiveltern wird für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts des Mündels in den in Artikel 11 Teil 4 des Bundesgesetzes „Über Vormundschaft und Treuhandschaft“ genannten Organisationen ausgesetzt, wenn das Kind in diesen Organisationen vollständig ist vom Staat unterstützt.

Informationen über den Zeitraum der Anmeldung eines Mündels für die volle staatliche Unterstützung werden vom Leiter der jeweiligen Organisation den lokalen Regierungsbehörden, die die Bildung verwalten, innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Anmeldung des Kindes für die volle staatliche Unterstützung übermittelt.

10. Die Zahlung der monatlichen Geldvergütung an Adoptiveltern erlischt im Falle der Beendigung des im Familiengesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Vertrages über eine Pflegefamilie.

Artikel 3. Höhe und Verfahren zur Zahlung des monatlichen Kindergeldes,

Überführung in Pflegefamilien und andere soziale Unterstützungsmaßnahmen,

Wird den Adoptiveltern zur Verfügung gestellt

1. Jedes Kind, das während des gesamten Zeitraums, für den die Pflegefamilienvereinbarung abgeschlossen wurde, in einer Pflegefamilie untergebracht wird, hat Anspruch auf eine monatliche Zuwendung für Nahrung, Kauf von Kleidung, Schuhen, weicher Ausrüstung und HaushaltsgegenständenAlltag, persönlich­ Hygiene, Spiele, Spielzeug, Bücher sowie für kulturelle Arbeiten und andere Ausgaben gemäß den von der Regierung der Region Rostow festgelegten Standards, mit Ausnahme der Fälle, in denen das Kind auf Wunsch der Eltern in Pflegefamilien untergebracht wird in der in Teil 1 des Artikels 13 des Bundesgesetzes „Über Vormundschaft und Treuhandschaft“ festgelegten Weise. Ein Kind wird in einer Pflegefamilie untergebracht­ dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, hat Anspruch auf zusätzliches monatliches Geld­ Unterstützung beim Kauf von Körperpflegeprodukten entwickle ich­ Spiele und Spielzeug.

Der monatliche Zuschuss für jedes Kind, das in einer Pflegefamilie aufwächst, beträgt10 259 Rubel für sie im Monat. Der monatliche Zuschuss erhöht sich jährlich gemäß dem regionalen Gesetz über den regionalen Haushalt unter Berücksichtigung der Inflationsrate (Verbraucherpreise). Für ein Kind, das in einer Pflegefamilie aufgewachsen ist und Kinder hat­ Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit erhöht sich die Höhe des monatlichen Zuschusses­ wird mit 25 Prozent berechnet und auf den nächsten Hundert Rubel gerundet­ Rona-Vergrößerung.

1.1. Der Anspruch auf eine monatliche Zulage entsteht für ein in Pflegefamilien untergebrachtes Kind ab dem Zeitpunkt, an dem ihm ein Vormund oder Treuhänder bestellt wird.

1.2. Mittel für den Unterhalt eines in Pflegefamilien untergebrachten Kindes­ Unterbringung in einer Pflegefamilie, monatlich, spätestens am 20. Tag des Vormonats, wird auf die in Artikel 37 Absatz 1 festgelegte Weise übertragen­ Dänischer Kodex der Russischen Föderation.

1.3. Die Zahlung des monatlichen Zuschusses erlischt im Falle der Beendigung des im Familiengesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Pflegefamilienvertrags.

1.4. Die Zahlung des monatlichen Kindergeldes wird für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts des Mündels in den in Artikel 11 Teil 4 des Bundesgesetzes „Über Vormundschaft und Treuhandschaft“ genannten Organisationen ausgesetzt, wenn das Kind in diesen Organisationen vollständig vom Staat unterstützt wird .

1.5. Die Vergütung für den Monat, in dem die Umstände eintreten, die der Beendigung der Pflegefamilienvereinbarung zugrunde lagen, wird in voller Höhe gezahlt.

2. Adoptiveltern (Eltern) erhalten eine monatliche Geldentschädigung für den Kauf von Buchverlagsprodukten und Zeitschriften in Höhe von 100 Rubel.

3. Bei der Gründung einer Pflegefamilie wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 30.000 Rubel gezahlt, die spätestens 20 Tage nach Abschluss der Pflegefamilie auf das Bankkonto (Bankkonten) der Adoptiveltern überwiesen wird Vereinbarung über die Pflegefamilie.

4. Die gemäß Teil 2 dieses Artikels gezahlten Beträge werden spätestens am 15. Tag des nächsten Monats auf das Bankkonto (die Bankkonten) der Adoptiveltern überwiesen.

5. Adoptiveltern (Eltern) führen schriftliche Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben der für den Unterhalt des Kindes (der Kinder) gezahlten Mittel. Informationen über die ausgegebenen Mittel werden den lokalen Regierungsbehörden, die für die Bildungsverwaltung zuständig sind, jährlich zur Verfügung gestellt. Im Laufe des Jahres angesparte Gelder können nicht abgehoben werden.

Artikel 4. Artikel

Artikel 5. Artikel nicht mehr in Kraft – Regionalgesetz vom 23. Dezember 2013 Nr. 86-ZS.

Artikel 6. Artikel nicht mehr in Kraft – Regionalgesetz vom 23. Dezember 2013 Nr. 86-ZS.

Artikel 7. Artikel nicht mehr in Kraft – Regionalgesetz vom 23. Dezember 2013 Nr. 86-ZS.

Artikel 8. Artikel nicht mehr in Kraft – Regionalgesetz vom 23. Dezember 2013 Nr. 86-ZS.

Artikel 9. Artikel nicht mehr in Kraft – Regionalgesetz vom 23. Dezember 2013 Nr. 86-ZS.

Artikel 10. Schlussbestimmungen

2. Als ungültig anerkennen:

1) Regionalgesetz vom 19. November 1998 Nr. 11-ZS „Über Maßnahmen der sozialen Unterstützung für Pflegefamilien in der Region Rostow“;

2) Regionalgesetz vom 21. Dezember 2000 Nr. 122-ZS „Über Änderungen von Artikel 6 des Regionalgesetzes „Über die Festlegung von Leistungen und sozialen Garantien für Pflegefamilien in der Region Rostow“;

3) Regionalgesetz vom 24. September 2001 Nr. 174-ZS „Über Änderungen des Regionalgesetzes „Über die Festlegung von Leistungen und sozialen Garantien für Adoptivfamilien im Gebiet Rostow“;

4) Regionalgesetz vom 29. Dezember 2004 Nr. 259-ZS „Über Änderungen des Regionalgesetzes „Über die Festlegung von Leistungen und sozialen Garantien für Adoptivfamilien im Gebiet Rostow“;

5) Regionalgesetz vom 25. Juli 2005 Nr. 339-ZS „Über Änderungen des Regionalgesetzes „Über Maßnahmen der sozialen Unterstützung für Adoptivfamilien in der Region Rostow“.

Leiter der Verwaltung
(G Gouverneur) R Region Ostow V. F. Chub

Artikel 1

Aufnahme in das Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2005, N 1, Art. 16; N 30, Art. 3128; 2006, N 1, Art. 10, 21; N 23, Art Art. 2380; Art. 5219, Art. 4246, Nr. 4280, Art 14, N 27, 43, Art. 6983; N 30, Kunst. 4218, 4220, 4225; N 42, Kunst. 5615; N 43, Kunst. 5799, 5804; N 48, Kunst. 6640; 2015, N 1, Kunst. 9, 11, 38, 52, 72, 86; N 17, Art. 2477; N 27, Kunst. 3967; N 29, Kunst. 4339, 4342, 4350, 4378, 4389; N 48, Kunst. 6705; 2016, N 1, Kunst. 22, 79) folgende Änderungen:

1) Artikel 1 wird durch die Absätze 30 – 33 wie folgt ergänzt:

„30) die geschätzten Kosten für Bau, Wiederaufbau und größere Reparaturen (im Folgenden als geschätzte Baukosten bezeichnet) – die Höhe der für den Bau, den Wiederaufbau und die größeren Reparaturen von Kapitalbauprojekten erforderlichen Mittel;

31) geschätzte Standards – eine Reihe quantitativer Indikatoren für Materialien, Produkte, Strukturen und Ausrüstung, Arbeitskosten der Arbeiter im Baugewerbe, Betriebszeit von Maschinen und Mechanismen (im Folgenden als Bauressourcen bezeichnet), festgelegt für die akzeptierte Maßeinheit, und sonstige Kosten, die zur Ermittlung der geschätzten Baukosten herangezogen werden;

32) geschätzte Preise für Bauressourcen – konsolidierte, territorial aggregierte dokumentierte Informationen über die Kosten von Bauressourcen, die durch Berechnung für die akzeptierte Maßeinheit ermittelt und im Landesinformationssystem für Preise im Bauwesen veröffentlicht werden;

33) geschätzte Standards – geschätzte Standards und Methoden zur Anwendung geschätzter Standards und geschätzter Preise von Bauressourcen, die bei der Ermittlung der geschätzten Baukosten verwendet werden.“;

2) Artikel 4 wird durch Teil 6 wie folgt ergänzt:

„6. Auf Beziehungen im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung von Informationen, die zur Ermittlung der geschätzten Baukosten erforderlich sind, gelten die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über geschäftliche und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse unter Berücksichtigung der in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Besonderheiten Russische Föderation zu städtebaulichen Aktivitäten.“;

3) Teil 1 von Artikel 6 wird durch die Absätze 7 5 bis 7 10 wie folgt ergänzt:

„7 5) Genehmigung von Schätzstandards und Methoden zur Anwendung von Schätzstandards und geschätzten Preisen für Bauressourcen;

7 6) Genehmigung von Methoden zur Ermittlung der geschätzten Preise für Bauressourcen;

7 7) Festlegung eines Verfahrens zur Überwachung der Preise von Bauressourcen, einschließlich der Arten von Informationen, die zur Formulierung der geschätzten Preise von Bauressourcen erforderlich sind, des Verfahrens für deren Bereitstellung sowie des Verfahrens zur Bestimmung der Personen, die zur Bereitstellung dieser Informationen verpflichtet sind;

7 8) Festlegung des Verfahrens zur Pflege des Landesinformationssystems für die Preisgestaltung im Bauwesen;

7 9) Führung des Bundesregisters der Schätzungsstandards;

7 10) Pflege des Landesinformationssystems für Preisgestaltung im Bauwesen;“;

4) Kapitel 2 1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„Kapitel 2 1. Preis- und Koim Bereich städtebaulicher Aktivitäten, Bundesregister der Kostenvoranschlagsstandards

Artikel 8 3. Preisgestaltung und geschätzte Standardisierung im Bereich städtebaulicher Aktivitäten

1. Die geschätzten Baukosten von Kapitalbauprojekten, die aus Mitteln aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation, Mitteln von von der Russischen Föderation gegründeten juristischen Personen, Teilkörperschaften der Russischen Föderation, Gemeinden, juristischen Personen, einem Anteil finanziert werden in deren genehmigten (Aktien-)Hauptstädten die Russische Föderation, Teileinheiten der Russischen Föderation, Gemeinden mehr als 50 Prozent betragen, sowie die geschätzten Kosten für größere Reparaturen eines Mehrfamilienhauses, die ganz oder teilweise durchgeführt werden auf Kosten des regionalen Betreibers, der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Wohnungsbaugenossenschaft, der Wohnungsbaugenossenschaft oder einer anderen spezialisierten Verbrauchergenossenschaft oder der Fonds der Eigentümer von Räumlichkeiten im Mehrfamilienhaus, wird unter zwingender Anwendung der im Bundesregister der Schätzungsstandards eingetragenen Schätzungsstandards ermittelt und geschätzte Preise für Bauressourcen. In anderen Fällen werden die geschätzten Baukosten von Großbauprojekten anhand der im Bundesregister der geschätzten Standards eingetragenen geschätzten Standards und der geschätzten Preise für Bauressourcen ermittelt, sofern dies durch Bundesgesetze oder -vereinbarungen vorgesehen ist.

2. Die geschätzten Baukosten von Kapitalbauprojekten, die aus Mitteln aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation, Mitteln von von der Russischen Föderation gegründeten juristischen Personen, Teilgebieten der Russischen Föderation, Gemeinden und juristischen Personen, deren Anteil an ihnen besteht, finanziert werden der genehmigten (Aktien-)Hauptstädte der Russischen Föderation, der konstituierenden Körperschaften der Russischen Föderation und der Gemeinden mehr als 50 Prozent beträgt, unterliegt einer Überprüfung der Zuverlässigkeit seiner Bestimmung in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

3. Die geschätzten Standards werden vom föderalen Exekutivorgan genehmigt, das in der von ihm festgelegten Weise die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung staatlicher Richtlinien und gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Standardisierung und Preisgestaltung in Planung und Bau wahrnimmt.

4. Genehmigte Schätzungsstandards sind im Bundesregister der Schätzungsstandards enthalten.

5. Die geschätzten Preise für Bauressourcen werden vom föderalen Exekutivorgan festgelegt, das auf der Grundlage der Ergebnisse der Preisüberwachung die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung staatlicher Richtlinien und gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Standardisierung und Preisgestaltung in Planung und Bau wahrnimmt Bauressourcen.

6. Methoden zur Ermittlung der geschätzten Preise für Bauressourcen werden von der föderalen Exekutivbehörde genehmigt, die die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung staatlicher Richtlinien und gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Standardisierung und Preisgestaltung in Planung und Bau wahrnimmt.

7. Das Verfahren zur Überwachung der Preise von Bauressourcen, einschließlich der Arten von Informationen, die zur Formulierung der geschätzten Preise von Bauressourcen erforderlich sind, das Verfahren für deren Bereitstellung sowie das Verfahren zur Bestimmung der zur Bereitstellung dieser Informationen verpflichteten Personen werden festgelegt von der Regierung der Russischen Föderation.

8. Die in Teil 9 dieses Artikels vorgesehene Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Informationen erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen zum Schutz von Informationen mit eingeschränktem Zugang, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

9. Geschätzte Preise für Bauressourcen sind öffentlich zugängliche Informationen und werden im Landesinformationssystem für Baupreise veröffentlicht.

Artikel 8 4. Bundesregister der Schätzungsstandards

1. Das Federal Register of Estimate Standards ist eine staatliche Informationsquelle. Das angegebene Register ist öffentlich zugänglich, mit Ausnahme der Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen.

2. Die im Bundesregister der geschätzten Standards enthaltenen geschätzten Standards unterliegen der Einstellung in das Landesinformationssystem für die Preisgestaltung im Bauwesen.“;

5) Absatz 11 von Teil 12 von Artikel 48 sollte wie folgt angegeben werden:

„11) Kostenvoranschläge für den Bau, den Wiederaufbau und die Sanierung von Kapitalbauprojekten, finanziert aus Mitteln aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation, Mitteln von von der Russischen Föderation gegründeten juristischen Personen, Teilgebieten der Russischen Föderation, Gemeinden, juristische Personen, deren Anteil am genehmigten Kapital (Aktienkapital) mehr als 50 Prozent auf die Russische Föderation, die Teilkörperschaften der Russischen Föderation und die Gemeinden entfällt;“;

6) Kapitel 7 sollte durch Artikel 57 2 wie folgt ergänzt werden:

„Artikel 57 2. Landesinformationssystem für die Preisgestaltung im Bauwesen

1. Das Landesinformationssystem für Preisbildung im Baugewerbe (nachfolgend Preisinformationssystem genannt) ist ein Landesinformationssystem, das auf der Grundlage von Software, Hardware und Informationstechnologien arbeitet und die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Platzierung und Nutzung gewährleistet Informationen, die zur Ermittlung der geschätzten Baukosten erforderlich sind.

2. Im Preisinformationssystem müssen folgende Informationen hinterlegt werden:

1) Schätzungsstandards, die im Bundesregister der Schätzungsstandards enthalten sind;

2) Methoden zur Ermittlung der geschätzten Preise für Bauressourcen;

3) geschätzte Preise für Bauressourcen;

4) eine Liste der Personen, die zur Bereitstellung der in Artikel 8 Absatz 3 Teil 7 dieses Gesetzes vorgesehenen Informationen verpflichtet sind;

5) sonstige Informationen, deren Aufnahme in das Preisinformationssystem durch Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt ist.

3. Personen, die zur Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 8 Absatz 3 Teil 7 dieses Kodex verpflichtet sind, erhalten autorisierten Zugriff auf das Preisinformationssystem zum Zweck der Eingabe der angegebenen Informationen darin durch die Verwendung eines einheitlichen Identifikations- und Authentifizierungssystems von die entsprechenden juristischen Personen.

4. Der Zugang staatlicher Behörden, lokaler Regierungen, natürlicher und juristischer Personen zu den im Preisinformationssystem veröffentlichten Informationen erfolgt über die offizielle Website im Internet, die vom föderalen Exekutivorgan bestimmt wird, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und des Rechts wahrnimmt Regulierung im Bereich der Standardisierung und Preisgestaltung bei Planung und Bau (im Folgenden für die Zwecke dieses Artikels die offizielle Website). Der Zugriff dieser Personen auf die in Artikel 8 Absatz 3 Teil 7 dieses Kodex vorgesehenen Informationen erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Staats-, Geschäfts- und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse.

5. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt die Vorschriften zum Preisinformationssystem, darunter:

1) Anforderungen an Software und Hardware zur Aufrechterhaltung eines Preisinformationssystems unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur technischen Regulierung;

2) Anforderungen an Informationen, auf die über das Preisinformationssystem Zugriff gewährt werden muss, und Methoden zu deren Anzeige;

3) das Verfahren zur Gewährung des Zugangs zu den in Teil 2 dieses Artikels genannten Informationen an Regierungsbehörden, lokale Regierungsbehörden, natürliche und juristische Personen über die offizielle Website im Internet, festgelegt durch das Bundesexekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung und Wahrnehmung wahrnimmt Umsetzung staatlicher Richtlinien und gesetzlicher Vorschriften im Bereich Regulierung und Preisgestaltung in Planung und Bauwesen.

6. Die Einrichtung und der Betrieb eines Preisinformationssystems erfolgt durch das föderale Exekutivorgan, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung staatlicher Richtlinien und gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Standardisierung und Preisgestaltung in Planung und Bau wahrnimmt, oder durch einen Staat (Haushalt). oder autonome) Einrichtung, die dieser Einrichtung unterstellt ist.

7. Der Zugang zu den im Preisinformationssystem eingestellten Informationen ist kostenlos.

8. Die Befugnisse des Inhabers der im Preisinformationssystem veröffentlichten Informationen und des Inhabers der Rechte an den Ergebnissen der geistigen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung des Preisinformationssystems, einschließlich der Software des Preisinformationssystems, werden im Namen von ausgeübt der Russischen Föderation durch das föderale Exekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der gesetzlichen Regulierung im Bereich der Standardisierung und Preisgestaltung in Design und Bau wahrnimmt.

9. Die im Preisinformationssystem enthaltenen Informationen unterliegen dem Schutz gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Information, Informationstechnologie und Informationsschutz sowie den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Staats-, Geschäfts- und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse ."

Artikel 2

Aufnahme in das Bundesgesetz vom 25. Februar 1999 N 39-FZ „Über Investitionstätigkeiten in der Russischen Föderation, die in Form von Kapitalinvestitionen durchgeführt werden“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1999, N 9, Art. 1096; 2004). , N 35, Art. 3607 ;

1) Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1 wird durch folgenden Absatz ergänzt:

„Entwicklung und Umsetzung staatlicher Politik und gesetzlicher Regelungen im Bereich Standardisierung und Preisgestaltung in Planung und Bauwesen;“;

2) Artikel 14 Absatz 3 wird für ungültig erklärt.

Artikel 3

Artikel 2 Absatz 2 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2007 N 215-FZ „Über Änderungen des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ (Gesetzsammlung der Russischen Föderation). 2007, N 31, Art. 4012) gilt als verlorene Stärke.

Artikel 4

1. Geschätzte Standards, die von dem föderalen Exekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung der Staatspolitik und der rechtlichen Regulierung im Bereich Bauwesen, Architektur, Stadtplanung wahrnimmt, und den Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation in der vor dem Datum festgelegten Weise genehmigt wurden des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes werden zur Ermittlung der geschätzten Kosten von Kapitalbauprojekten verwendet, deren Bau und Wiederaufbau unter Einbeziehung von Mitteln aus den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation durchgeführt werden, bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die gleichzeitige Erfüllung folgender Voraussetzungen sichergestellt ist:

1) Aufnahme der entsprechenden Schätzungsstandards, die gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) genehmigt wurden, in der vorgeschriebenen Weise in das Bundesregister der Schätzungsstandards;

2. Die Bestimmungen von Teil 1 von Artikel 8 3 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) in Bezug auf Kapitalbauprojekte, deren Bau und Wiederaufbau ohne Einziehung von Haushaltsmitteln durchgeführt werden des Haushaltssystems der Russischen Föderation gelten ab dem Datum, ab dem die gleichzeitige Umsetzung der folgenden Bedingungen gewährleistet ist:

1) Aufnahme von Schätzungsstandards, die gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) genehmigt wurden, in der vorgeschriebenen Weise in das Bundesregister der Schätzungsstandards;

2) Umsetzung der angegebenen Schätzungsstandards;

3) Aufnahme der geschätzten Preise für Bauressourcen in das föderale Informationssystem für Baupreise, die gemäß Artikel 8 Absatz 3 Teil 5 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) ermittelt werden.

Artikel 5

1. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 dieses Bundesgesetzes am Tag seiner amtlichen Veröffentlichung in Kraft.

3. Die Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 4 Teil 2 und Artikel 57 Absatz 2 Teil 2 des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) gelten ab dem 1. März 2017.

Präsident der Russischen Föderation

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