Berufscontroller für Anreicherungsprodukte (2. Kategorie) im Unified Tariff Qualification Directory. Anreicherungsprodukt-Controller Ausrüstung, die bei der Arbeit des Anreicherungsprodukt-Controllers verwendet wird

2. Kategorie

§ 10. Kontrolleur von Anreicherungsprodukten, 2. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Kontrolle über die Umsetzung der etablierten Technologie bei der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Lagerung und Verladung von Rohstoffen, Halbfabrikaten und fertigen Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Verarbeitungsanlagen, die in ihren Schemata Folgendes umfassen: bis zu zwei Stufen von Zerkleinerung, bis zu zwei Klassifizierungsklassen nach Größe und eine Stufe der Trocken- und Nassanreicherung. Abnahme von Rohstoffen für die Qualität unter Verwendung elektrophysikalischer Instrumente zur Kontrolle. Auswahl, Zuschnitt, Verpackung, Etikettierung, Lieferung, Lagerung von Proben. Durchführung von Sieb- und anderen Analysen sowie mechanischen Tests. Überprüfung der Produktqualität auf Übereinstimmung mit aktuellen technischen Spezifikationen und Standards. Überwachung des Zustands und Betriebs von Messgeräten. Zertifizierung der versendeten Produkte. Ausstellung von Chargenzertifikaten. Führen eines Protokolls über die Probenahme und Prüfung von Rohstoffen und Produkten nach Klasse und Sortiment. Erstellung von Berichten über Rohstoffe, die nicht den festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Abrechnung von geförderten oder verschifften Mineralien.
Muss wissen: Aufbau und Funktionsprinzip komplexer Prüfanlagen, Probenaufteilungsgeräte, Messgeräte und anderer Geräte zur Prüfung und Qualitätskontrolle, Regeln für deren Verwendung; technologische Systeme zur Verarbeitung von Rohstoffen; aktuelle technische Bedingungen und Standards für eingehende Rohstoffe und Endprodukte; Methoden zur Qualitätskontrolle von Anreicherungsprodukten; Arten von Mängeln beim Abbau, der Verarbeitung, der Lagerung; Methoden zur Probenahme, zum Schneiden und Testen von Proben und Regeln für die Produktzertifizierung; Regeln für die Zubereitung, Kennzeichnung und den Versand von Rohstoffen.
Bei der Überwachung der Technologie und Qualität von Rohstoffen, Halbzeugen und Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Anreicherungsanlagen, die in ihren Schemata Folgendes umfassen: mehr als zwei Zerkleinerungsstufen, mehr als zwei Klassifizierungsklassen nach Größe, mehr als eine Stufe von Trocken- und Nassanreicherung – 3. Kategorie.

Ab dem 1. Juli 2016 besteht für Arbeitgeber eine Antragspflicht professionelle Standards, wenn die Anforderungen an die Qualifikationen, die ein Arbeitnehmer zur Ausübung einer bestimmten beruflichen Funktion benötigt, durch das Arbeitsgesetzbuch, Bundesgesetze oder andere Vorschriften festgelegt sind (Bundesgesetz vom 2. Mai 2015 Nr. 122-FZ).
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Controller für Aufbereitungsprodukte

§ 10. Verantwortlicher für Anreicherungsprodukte der 2. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Kontrolle über die Umsetzung der etablierten Technologie bei der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Lagerung und Verladung von Rohstoffen, Halbfabrikaten und fertigen Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Verarbeitungsanlagen, die in ihren Schemata Folgendes umfassen: bis zu zwei Stufen von Zerkleinerung, bis zu zwei Klassifizierungsklassen nach Größe und eine Stufe der Trocken- und Nassanreicherung. Abnahme von Rohstoffen für die Qualität unter Verwendung elektrophysikalischer Instrumente zur Kontrolle. Auswahl, Zuschnitt, Verpackung, Etikettierung, Lieferung, Lagerung von Proben. Durchführung von Sieb- und anderen Analysen sowie mechanischen Tests. Überprüfung der Produktqualität auf Übereinstimmung mit aktuellen technischen Spezifikationen und Standards. Überwachung des Zustands und Betriebs von Messgeräten. Zertifizierung der versendeten Produkte. Ausstellung von Chargenzertifikaten. Führen eines Protokolls über die Probenahme und Prüfung von Rohstoffen und Produkten nach Klasse und Sortiment. Erstellung von Berichten über Rohstoffe, die nicht den festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Abrechnung von geförderten oder verschifften Mineralien.

Muss wissen: Aufbau und Funktionsprinzip komplexer Prüfanlagen, Probenaufteilungsgeräte, Messgeräte und anderer Geräte zur Prüfung und Qualitätskontrolle, Regeln für deren Verwendung; technologische Systeme zur Verarbeitung von Rohstoffen; aktuelle technische Bedingungen und Standards für eingehende Rohstoffe und Fertigprodukte; Methoden zur Qualitätskontrolle von Anreicherungsprodukten; Arten von Mängeln bei Abbau, Verarbeitung, Lagerung; Methoden zur Probenahme, zum Schneiden und Testen von Proben und Regeln für die Produktzertifizierung; Regeln für die Zubereitung, Kennzeichnung und den Versand von Rohstoffen.

Bei der Überwachung der Technologie und Qualität von Rohstoffen, Halbzeugen und Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Anreicherungsanlagen, die in ihren Schemata Folgendes umfassen: mehr als zwei Zerkleinerungsstufen, mehr als zwei Klassifizierungsklassen nach Größe, mehr als eine Stufe von Trocken- und Nassanreicherung – 3. Kategorie.

ICH BESTÄTIGE:

________________________

[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„____“ ____________ 20__

ARBEITSBESCHREIBUNG

Anreicherungsprodukt-Controller, 3. Kategorie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Real Arbeitsbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, funktionalen und offiziellen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Verantwortlichen für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie [Name der Organisation in Genitiv] (im Folgenden als das Unternehmen bezeichnet).

1.2. Der Verantwortliche für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.

1.3. Ein Controller für Aufbereitungsprodukte der 3. Klasse gehört zur Kategorie der Arbeitnehmer und berichtet direkt an [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Der Controller für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie ist verantwortlich für:

  • pünktliche und qualitativ hochwertige Ausführung der Aufgaben wie vorgesehen;
  • Einhaltung der Leistungs- und Arbeitsdisziplin;
  • Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Einhaltung von Regeln Brandschutz am ihm zugewiesenen Arbeitsbereich (Arbeitsplatz).

1.5. Eine Person mit einer sekundären Berufsausbildung in diesem Fachgebiet und mindestens einem Jahr Berufserfahrung wird zum Controller für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie ernannt.

1.6. Bei der praktischen Tätigkeit muss sich ein Controller für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie leiten lassen von:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Ein Controller für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie muss Folgendes wissen:

  • Aufbau und Funktionsprinzip komplexer Prüfanlagen, Probenaufteilungsgeräte, Messgeräte und anderer Geräte zur Prüfung und Qualitätskontrolle, Regeln für deren Verwendung;
  • technologische Systeme zur Verarbeitung von Rohstoffen;
  • aktuelle technische Bedingungen und Standards für eingehende Rohstoffe und Fertigprodukte;
  • Methoden zur Qualitätskontrolle von Anreicherungsprodukten;
  • Arten von Mängeln beim Abbau, der Verarbeitung, der Lagerung;
  • Methoden zur Probenahme, zum Schneiden und Testen von Proben und Regeln für die Produktzertifizierung;
  • Regeln für die Zubereitung, Kennzeichnung und den Versand von Rohstoffen.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Controllers für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie werden seine Aufgaben [stellvertretende Positionsbezeichnung] zugewiesen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Controller für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie übt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Überwachung der Einhaltung der Technologie und Qualität von Rohstoffen, Halbzeugen und Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Anreicherungsanlagen, deren Schemata Folgendes umfassen: mehr als zwei Zerkleinerungsstufen, mehr als zwei Klassifizierungsklassen nach Größe, mehr als eine Stufe der Trocken- und Nassanreicherung.

2.2. Abnahme von Rohstoffen für die Qualität unter Verwendung elektrophysikalischer Instrumente zur Kontrolle.

2.3. Auswahl, Zuschnitt, Verpackung, Etikettierung, Lieferung, Lagerung von Proben.

2.4. Durchführung von Sieb- und anderen Analysen sowie mechanischen Tests.

2.5. Überprüfung der Produktqualität auf Übereinstimmung mit aktuellen technischen Spezifikationen und Standards.

2.6. Überwachung des Zustands und Betriebs von Messgeräten.

2.7. Zertifizierung der versendeten Produkte.

2.8. Ausstellung von Chargenzertifikaten.

2.9. Führen eines Protokolls über die Probenahme und Prüfung von Rohstoffen und Produkten nach Klasse und Sortiment.

2.10. Erstellung von Berichten über Rohstoffe, die nicht den festgelegten technischen Anforderungen entsprechen.

2.11. Abrechnung von geförderten oder verschifften Mineralien.

Bei behördlicher Notwendigkeit kann der Verantwortliche für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zur Ausübung von Überstunden herangezogen werden.

3. Rechte

Der Verantwortliche für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.

3.3. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle Probleme, die bei der Ausführung Ihrer Aufgaben festgestellt werden. berufliche Verantwortung Mängel in den Produktionsaktivitäten des Unternehmens (seinen Strukturabteilungen) und machen Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Spezialisten Informationen und Dokumente an, die für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Bei der Lösung der ihm übertragenen Aufgaben sind Spezialisten aus allen (einzelnen) Strukturbereichen des Unternehmens einzubeziehen (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, andernfalls mit Zustimmung des Unternehmensleiters).

3.6. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Verantwortliche für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Ausfall oder unsachgemäße Leistung Ihres Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Leistungsbewertung eines Anreicherungsproduktcontrollers der 3. Kategorie erfolgt wie folgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Durch die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Anreicherungsproduktinspektors der 3. Kategorie ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan eines Anreicherungsproduktkontrolleurs der 3. Kategorie richtet sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund der Produktionsanforderungen ist für Geschäftsreisen (einschließlich örtlicher) ein Controller für Anreicherungsprodukte der 3. Kategorie erforderlich.

Ich habe die Anweisungen unter __________/___________/„____“ _______ 20__ gelesen.

Controller für Aufbereitungsprodukte

§ 10. Verantwortlicher für Anreicherungsprodukte der 2. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Kontrolle über die Umsetzung der etablierten Technologie bei der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Lagerung und Verladung von Rohstoffen, Halbfabrikaten und fertigen Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Verarbeitungsanlagen, die in ihren Schemata Folgendes umfassen: bis zu zwei Stufen von Zerkleinerung, bis zu zwei Klassifizierungsklassen nach Größe und eine Stufe der Trocken- und Nassanreicherung. Abnahme von Rohstoffen für die Qualität unter Verwendung elektrophysikalischer Instrumente zur Kontrolle. Auswahl, Zuschnitt, Verpackung, Etikettierung, Lieferung, Lagerung von Proben. Durchführung von Sieb- und anderen Analysen sowie mechanischen Tests. Überprüfung der Produktqualität auf Übereinstimmung mit aktuellen technischen Spezifikationen und Standards. Überwachung des Zustands und Betriebs von Messgeräten. Zertifizierung der versendeten Produkte. Ausstellung von Chargenzertifikaten. Führen eines Protokolls über die Probenahme und Prüfung von Rohstoffen und Produkten nach Klasse und Sortiment. Erstellung von Berichten über Rohstoffe, die nicht den festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Abrechnung von geförderten oder verschifften Mineralien.

Muss wissen: Aufbau und Funktionsweise komplexer Prüfanlagen, Probenaufteilungsgeräte, Messgeräte und anderer Geräte zur Prüfung und Qualitätskontrolle, Regeln für deren Verwendung; technologische Systeme zur Verarbeitung von Rohstoffen; aktuelle technische Bedingungen und Standards für eingehende Rohstoffe und Fertigprodukte; Methoden zur Qualitätskontrolle von Anreicherungsprodukten; Arten von Mängeln beim Abbau, der Verarbeitung, der Lagerung; Methoden zur Probenahme, zum Schneiden und Testen von Proben und Regeln für die Produktzertifizierung; Regeln für die Zubereitung, Kennzeichnung und den Versand von Rohstoffen.


Die Ausgabe wurde durch den Beschluss des russischen Arbeitsministeriums vom 12. August 2003 N 61 genehmigt

Controller für Aufbereitungsprodukte

§ 10. Verantwortlicher für Anreicherungsprodukte der 2. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Kontrolle über die Umsetzung der etablierten Technologie bei der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Lagerung und Verladung von Rohstoffen, Halbfabrikaten und fertigen Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Verarbeitungsanlagen, die in ihren Schemata Folgendes umfassen: bis zu zwei Stufen von Zerkleinerung, bis zu zwei Klassifizierungsklassen nach Größe und eine Stufe der Trocken- und Nassanreicherung. Abnahme von Rohstoffen für die Qualität unter Verwendung elektrophysikalischer Instrumente zur Kontrolle. Auswahl, Zuschnitt, Verpackung, Etikettierung, Lieferung, Lagerung von Proben. Durchführung von Sieb- und anderen Analysen sowie mechanischen Tests. Überprüfung der Produktqualität auf Übereinstimmung mit aktuellen technischen Spezifikationen und Standards. Überwachung des Zustands und Betriebs von Messgeräten. Zertifizierung der versendeten Produkte. Ausstellung von Chargenzertifikaten. Führen eines Protokolls über die Probenahme und Prüfung von Rohstoffen und Produkten nach Klasse und Sortiment. Erstellung von Berichten über Rohstoffe, die nicht den festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Abrechnung von geförderten oder verschifften Mineralien.

Muss wissen: Aufbau und Funktionsweise komplexer Prüfanlagen, Probenaufteilungsgeräte, Messgeräte und anderer Geräte zur Prüfung und Qualitätskontrolle, Regeln für deren Verwendung; technologische Systeme zur Verarbeitung von Rohstoffen; aktuelle technische Bedingungen und Standards für eingehende Rohstoffe und Fertigprodukte; Methoden zur Qualitätskontrolle von Anreicherungsprodukten; Arten von Mängeln beim Abbau, der Verarbeitung, der Lagerung; Methoden zur Probenahme, zum Schneiden und Testen von Proben und Regeln für die Produktzertifizierung; Regeln für die Zubereitung, Kennzeichnung und den Versand von Rohstoffen.

Bei der Überwachung der Technologie und Qualität von Rohstoffen, Halbzeugen und Anreicherungsprodukten in Brech-, Sieb- und Anreicherungsanlagen, die in ihren Schemata Folgendes umfassen: mehr als zwei Zerkleinerungsstufen, mehr als zwei Klassifizierungsklassen nach Größe, mehr als eine Stufe von Trocken- und Nassanreicherung – 3. Kategorie.

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