OKVED-Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Wie wendet man OKVED-Codes für die Landwirtschaft an? OKVED für Arbeiten im Bereich Pilzanbau

Dieser Abschnitt umfasst:

  • die physikalische und/oder chemische Verarbeitung von Materialien, Stoffen oder Komponenten mit dem Ziel, sie in neue Produkte umzuwandeln, wobei dies nicht als einheitliches, universelles Kriterium zur Definition der Produktion herangezogen werden kann (siehe unten „Abfallrecycling“)

Materialien, Stoffe oder umgewandelte Bestandteile sind Rohstoffe, d.h. Produkte der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, Felsen sowie Mineralien und andere verarbeitete Produkte.

Wesentliche periodische Änderungen, Aktualisierungen oder Umstellungen von Produkten gelten als produktionsbedingt.

Die hergestellten Produkte können verzehrfertig sein oder als Halbfertigprodukt zur Weiterverarbeitung dienen.

Beispielsweise wird das Produkt der Aluminiumreinigung als Rohstoff für die Primärproduktion von Aluminiumprodukten wie Aluminiumdraht verwendet, der wiederum in den erforderlichen Strukturen verwendet wird; Herstellung von Maschinen und Anlagen, für die diese Ersatzteile und Zubehörteile bestimmt sind.

Die Herstellung nicht spezialisierter Komponenten und Teile von Maschinen und Geräten, wie z. B. Motoren, Kolben, Elektromotoren, Ventile, Zahnräder und Lager, wird in die entsprechende Gruppe von Abschnitt C, Herstellung, eingeordnet, unabhängig davon, um welche Maschinen und Geräte es sich bei diesen Artikeln handelt enthalten.

Die Herstellung von Spezialkomponenten und Zubehör durch Gießen/Formen oder Stanzen von Kunststoffmaterialien ist jedoch in Klasse 22.2 enthalten.

Auch die Montage von Baugruppen und Teilen wird zur Produktion gezählt.

Dieser Abschnitt umfasst den Zusammenbau kompletter Strukturen aus Einzelkomponenten, die unabhängig hergestellt oder gekauft werden.

Abfallrecycling, d.h. Die Verarbeitung von Abfällen zur Herstellung von Sekundärrohstoffen ist in der Gruppe 38.3 (Tätigkeiten zur Verarbeitung von Sekundärrohstoffen) enthalten.

Obwohl eine physikalische und chemische Verarbeitung erfolgen kann, gilt diese nicht als Teil der Herstellung.

Der Hauptzweck dieser Tätigkeiten ist die grundlegende Abfallbehandlung oder -aufbereitung, die in Abschnitt E (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Umweltschutzmaßnahmen) eingeteilt ist.

Die Herstellung neuer Fertigprodukte (im Gegensatz zu Produkten aus recycelten Materialien) gilt jedoch für die gesamte Produktion als Ganzes, auch wenn bei diesen Prozessen Abfälle verwendet werden. Beispielsweise gilt die Herstellung von Silber aus Filmabfällen als Herstellungsprozess.

Spezielle Wartungs- und Reparaturarbeiten an Industrie-, Gewerbe- und ähnlichen Maschinen und Geräten werden im Allgemeinen in der Gruppe 33 (Reparatur und Installation von Maschinen und Geräten) erfasst.

Die Reparatur von Computern und Haushaltsgeräten wird jedoch in Gruppe 95 (Reparatur von Computern, persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen) aufgeführt, während gleichzeitig die Autoreparatur in Gruppe 45 (Großhandel und Reparatur) beschrieben wird Einzelhandel und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern).

Der Einbau von Maschinen und Anlagen als hochspezialisierte Tätigkeit wird in die Gruppe 33.20 eingeordnet

Notiz - Die Grenzen der Herstellung mit anderen Abschnitten dieses Klassifikators weisen möglicherweise keine klare, eindeutige Spezifikation auf.

Typischerweise umfasst die Fertigung die Verarbeitung von Materialien zur Herstellung neuer Produkte. In der Regel handelt es sich dabei um völlig neue Produkte.

Die Bestimmung, was ein neues Produkt ist, kann jedoch etwas subjektiv sein

Die Verarbeitung umfasst die folgenden Arten von Aktivitäten, die an der Produktion beteiligt sind und in diesem Klassifikator definiert sind:

  • Verarbeitung von frischem Fisch (Austern aus der Schale nehmen, Fisch filetieren), die nicht an Bord eines Fischereifahrzeugs durchgeführt wird, siehe 10.20
  • Pasteurisierung von Milch und Abfüllung, siehe 10.51
  • Lederzurichtung, siehe 15.11
  • Sägen und Hobeln von Holz; Holzimprägnierung, siehe 16.10
  • Druckerei und damit verbundene Tätigkeiten siehe 18.1
  • Reifenrunderneuerung, siehe 22.11
  • Herstellung gebrauchsfertiger Betonmischungen, siehe 23.63
  • Galvanisieren, Metallisieren und Wärmebehandeln von Metall, siehe 25.61
  • mechanische Ausrüstung zur Reparatur oder Überholung (z. B. Automotoren), siehe 29.10

Es gibt auch Arten von Aktivitäten, die in den Verarbeitungsprozess einbezogen sind und sich in anderen Abschnitten des Klassifikators widerspiegeln, d. h. Sie werden nicht als verarbeitende Industrie eingestuft. Diese beinhalten:

  • Holzeinschlagstätigkeiten, die in Abschnitt A (LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, JAGD, FISCHEREI UND FISCHKULTUR) eingestuft sind
  • Änderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Rubrik A
  • Vorbereitung Lebensmittel zum sofortigen Verzehr vor Ort, klassifiziert in Gruppe 56 (Tätigkeiten von Gastronomiebetrieben und Bars)
  • Aufbereitung von Erzen und anderen Mineralien der Rubrik B (Mineralbergbau)
  • ausgeführte Bau- und Montagearbeiten Baustellen, klassifiziert in Abschnitt F (BAU)
  • Aktivitäten zur Aufteilung großer Warenmengen in kleinere Gruppen und zur Sekundärvermarktung kleinerer Mengen, einschließlich der Verpackung, Umverpackung oder Abfüllung von Produkten wie alkoholischen Getränken oder Chemikalien
  • Sortierung feste Abfälle
  • Mischen von Farben nach Kundenauftrag
  • Metallschneiden nach Kundenauftrag
  • Erläuterungen zu verschiedenen Waren der Rubrik G (Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern)
Dieser Abschnitt umfasst:

- physikalische und/oder chemische Verarbeitung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen mit dem Ziel, sie in neue Produkte umzuwandeln, wobei dies nicht als einheitliches, universelles Kriterium zur Definition der Produktion herangezogen werden kann (siehe unten „Abfallrecycling“)

Materialien, Stoffe oder umgewandelte Bestandteile sind Rohstoffe, d.h. Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, Steine ​​und Mineralien sowie andere Industrieprodukte. Wesentliche periodische Änderungen, Aktualisierungen oder Umstellungen von Produkten gelten als produktionsbedingt.

Die hergestellten Produkte können verzehrfertig sein oder als Halbfertigprodukt zur Weiterverarbeitung dienen. Beispielsweise wird das Produkt der Aluminiumreinigung als Rohstoff für die Primärproduktion von Aluminiumprodukten wie Aluminiumdraht verwendet, der wiederum in den erforderlichen Strukturen verwendet wird; Herstellung von Maschinen und Anlagen, für die diese Ersatzteile und Zubehörteile bestimmt sind. Die Herstellung nicht spezialisierter Komponenten und Teile von Maschinen und Geräten, wie z. B. Motoren, Kolben, Elektromotoren, Ventile, Zahnräder und Lager, wird in die entsprechende Gruppe von Abschnitt C, Herstellung, eingeordnet, unabhängig davon, um welche Maschinen und Geräte es sich bei diesen Artikeln handelt enthalten. Die Herstellung von Spezialkomponenten und Zubehör durch Gießen/Formen oder Stanzen von Kunststoffmaterialien ist jedoch in Klasse 22.2 enthalten. Auch die Montage von Baugruppen und Teilen wird zur Produktion gezählt. Dieser Abschnitt umfasst den Zusammenbau kompletter Strukturen aus Einzelkomponenten, die unabhängig hergestellt oder gekauft werden. Abfallrecycling, d.h. Die Verarbeitung von Abfällen zur Herstellung von Sekundärrohstoffen ist in der Gruppe 38.3 (Tätigkeiten zur Verarbeitung von Sekundärrohstoffen) enthalten. Obwohl eine physikalische und chemische Verarbeitung erfolgen kann, gilt diese nicht als Teil der Herstellung. Der Hauptzweck dieser Tätigkeiten ist die grundlegende Abfallbehandlung oder -aufbereitung, die in Abschnitt E (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Umweltschutzmaßnahmen) eingeteilt ist. Die Herstellung neuer Fertigprodukte (im Gegensatz zu Produkten aus recycelten Materialien) gilt jedoch für die gesamte Produktion als Ganzes, auch wenn bei diesen Prozessen Abfälle verwendet werden. Beispielsweise gilt die Herstellung von Silber aus Filmabfällen als Herstellungsprozess. Spezielle Wartungs- und Reparaturarbeiten an Industrie-, Gewerbe- und ähnlichen Maschinen und Geräten werden im Allgemeinen in der Gruppe 33 (Reparatur und Installation von Maschinen und Geräten) erfasst. Die Reparatur von Computern und Haushaltsgeräten wird jedoch in der Gruppe 95 (Reparatur von Computern, persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen) aufgeführt, während die Autoreparatur gleichzeitig in der Gruppe 45 (Groß- und Einzelhandel sowie Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern) beschrieben wird ). Der Einbau von Maschinen und Anlagen als hochspezialisierte Tätigkeit wird in die Gruppe 33.20 eingeordnet

Hinweis – Die Grenzen der Herstellung mit anderen Abschnitten dieses Klassifikators weisen möglicherweise keine klare, eindeutige Spezifikation auf. Typischerweise umfasst die Fertigung die Verarbeitung von Materialien zur Herstellung neuer Produkte. In der Regel handelt es sich dabei um völlig neue Produkte. Die Bestimmung, was ein neues Produkt ist, kann jedoch etwas subjektiv sein

Die Verarbeitung umfasst die folgenden Arten von Aktivitäten, die an der Produktion beteiligt sind und in diesem Klassifikator definiert sind:

- Verarbeitung von Frischfisch (Austern aus der Schale nehmen, Fisch filetieren), die nicht an Bord eines Fischereifahrzeugs erfolgt, siehe 10.20;

— Pasteurisierung von Milch und Abfüllung, siehe 10.51;

- Lederzurichtung, siehe 15.11;

— Sägen und Hobeln von Holz; Imprägnierung von Holz, siehe 16.10;

— Druckerei und damit verbundene Tätigkeiten, siehe 18.1;

— Runderneuerung von Reifen, siehe 22.11;

- Herstellung gebrauchsfertiger Betonmischungen, siehe 23.63;

- Galvanisieren, Metallisieren und Wärmebehandeln von Metall, siehe 25.61;

- mechanische Ausrüstung zur Reparatur oder Überholung (z. B. Kraftfahrzeugmotoren), siehe 29.10

Es gibt auch Arten von Aktivitäten, die in den Verarbeitungsprozess einbezogen sind und sich in anderen Abschnitten des Klassifikators widerspiegeln, d. h. Sie werden nicht als verarbeitende Industrie eingestuft.

Diese beinhalten:

— Holzeinschlag, klassifiziert in Abschnitt A (LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD, FISCHEREI UND FISCHKULTUR);

- Änderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Rubrik A;

- Zubereitung von Lebensmitteln für den sofortigen Verzehr vor Ort, klassifiziert in Gruppe 56 (Tätigkeiten von Gastronomiebetrieben und Bars);

— Aufbereitung von Erzen und anderen Mineralien, klassifiziert in Abschnitt B (Mineralbergbau);

- Bau- und Montagearbeiten auf Baustellen, klassifiziert in Abschnitt F (BAU);

— Aktivitäten zur Aufteilung großer Warenmengen in kleine Gruppen und zur Sekundärvermarktung kleinerer Mengen, einschließlich der Verpackung, Umverpackung oder Abfüllung von Produkten wie alkoholischen Getränken oder Chemikalien;

— Sortierung fester Abfälle;

— Anmischen von Farben nach Kundenauftrag;

— Metallschneiden nach Kundenauftrag;

— Erläuterungen zu verschiedenen Waren der Rubrik G (Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern)

Die Landwirtschaft ist ein hervorragender Einstieg für Unternehmer, die das Unternehmertum nicht gleich zu Beginn ihrer Karriere formalisieren möchten. Da jedoch die Nachfrage und der Gewinn für das Produkt steigen, wird die Registrierung eines einzelnen Unternehmers unumgänglich. Dann steht der Landwirt vor der Frage, OKVED für bäuerliche Betriebe zu studieren. Eine detaillierte Betrachtung hilft Ihnen, Bußgelder aufgrund der falschen Wahl des Statistikcodes zu vermeiden. Über alles in Ordnung in unserem Artikel.

allgemeine Informationen

OKVED für bäuerliche Betriebe wurde 2016 geändert. Ab dem 11.07.16 Rechtspersonen, und für Einzelunternehmer sind neue Kodizes in Kraft getreten – OKVED-2 (Verordnung des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation Nr. ММВ-7-14/333@). Um ab diesem Jahr einen Einzelunternehmer für einen bäuerlichen Betrieb anzumelden, muss ein Unternehmer beim Finanzamt einen Code (mindestens 4 Ziffern) gemäß OKVED-2 angeben.

Im Klassifikator ist ein großer Abschnitt speziell der bäuerlichen Landwirtschaft gewidmet, die mit dem Buchstaben A gekennzeichnet ist. Darüber hinaus werden digitale Bezeichnungen für bestimmte Arten von Tätigkeiten (für bäuerliche Betriebe - 01) sowie deren Unterarten verwendet.

Herkömmlicherweise lassen sich die Tätigkeitsarten bäuerlicher Betriebe nach OKVED in 3 Gruppen einteilen:

  • Wachsende Pflanzen.
  • Zuchttiere.
  • Weitere landwirtschaftliche Tätigkeitsbereiche.

Die Tätigkeitsarten bäuerlicher Betriebe lassen sich laut OKVED in 3 Gruppen einteilen.

Tätigkeitsfelder bäuerlicher Betriebe nach dem Klassifikator

Wachsende Pflanzen

Der Anbau von Getreide und anderen ähnlichen Nutzpflanzen nach OKVED beginnt mit Code 01.11 und umfasst die folgenden Unterabschnitte:

  • Weizen, Hülsenfrüchte, Mais, Roggen, Gerste, Hafer und Samen dieser Pflanzen zum Verkauf.
  • Ölpflanzen und Samen zum Verkauf.
  • Futterrüben, Stauden sowie andere Hackfrüchte und deren Samen werden zum Verkauf angebaut.
  • Pflanzen, die in der Kosmetikproduktion verwendet werden und zum Verkauf angebaut werden.

Dem Anbau von Reispflanzen und deren Verkauf ist ein eigener Code 01.12 zugeordnet.

Code 01.13 ist dem Gemüseanbau zugeordnet und umfasst:

  • Anbau von Gemüse, Hülsenfrüchten, Kräutern und Samen zum Verkauf.
  • Stärkehaltige Pflanzen und Samen zum Verkauf.
  • Zuckerrüben anbauen und verkaufen.
  • Anpflanzung von Trüffeln und Pilzen zum Zweck des Verkaufs auf dem Markt.

Code 01.14 ist für den Anbau von Zuckerrohr bestimmt, 01.15 – Tabakpflanzen und -samen zum Verkauf auf dem Markt und 01.16 – Textilpflanzen, Garnpflanzen und deren Samen, die zum Verkauf auf dem Markt angebaut werden.

Code 01.19 umfasst den Anbau von Blumen und deren Samen, medizinische Pflanzen, Kräuter, Gewürze, ätherische Ölpflanzen sowie einige andere einjährige Pflanzen.

Die Codes 01.2-01.30 sind dem Anbau von mehrjährigen Pflanzen, Setzlingen, Früchten, Obst- und Beerenkulturen sowie Kulturen zur Herstellung verschiedener Getränkearten gewidmet.

Tierzucht

Die Klassifizierung der Tierzuchttätigkeiten im OKVED beginnt mit dem Code 01.4 und umfasst die Aufzucht und Zucht von Tieren (mit Ausnahme von Wassertieren).

Die Codes 01.41-01.41.29 umfassen Viehzucht und Milchproduktion.

Die Codes 01.42-01.42.2 sind der Zucht anderer Rinder und der Produktion ihrer Spermien gewidmet.

01.43-01.43.3 – Codes für die Zucht von Pferden sowie die Produktion ihrer Spermien und Milchprodukte.

Code 01.44 umfasst Zuchttiere der Kamelfamilie.

01.45-01.45.4 – Codes, die die Zucht von Schafen und Ziegen sowie die Herstellung von Waren aus den daraus gewonnenen Rohstoffen umfassen.

Die Codes 01.46–01.46.2 sind der Schweinezucht und 01.47–01.47.3 der Geflügelzucht gewidmet.

01.49-01.49.9 umfassen die Zucht anderer Tiere (Bienen, Würmer, Katzen und Hunde, Kaninchen usw.).

Andere Arten landwirtschaftlicher Tätigkeiten

Zu diesen Arten von Aktivitäten gehören laut OKVED:

  • Gemischt Landwirtschaft(Kombination aus Tierzucht und Pflanzenbau) – Code 01.5.
  • Nebentätigkeiten für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, Bearbeitung der Felder nach der Ernte sowie deren Vorbereitung zur Entsorgung, Beschlagen von Vieh, Vorbereitung von Saatgut für die Aussaat (Tätigkeiten werden auf Vertragsbasis oder gegen Gebühr durchgeführt) – Codes 01.6-01.64.
  • Jagd auf Wildtiere, deren Abschuss sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen (Pelzproduktion) – Codes 01.7-01.70.

Die Landwirtschaft erfordert von einem Unternehmer harte Arbeit und erhebliche Anstrengungen. Aber der erste Schritt dazu erfolgreiches Geschäft- Dies steht im Einklang mit allen Regeln und Gesetzen der Russischen Föderation. In diesem Artikel wird die OKVED-Klassifizierung ganz einfach für Startups verständlich dargestellt. Um Probleme mit dem Steuerservice zu vermeiden, empfehlen wir jedem neuen Unternehmer, die bereitgestellten Informationen zu lesen.

Guten Tag! In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie das richtige OKVED für Bauernhöfe auswählen.

Heute erfahren Sie:

  1. Was ist OKVED für Landwirte?
  2. In welcher Beziehung stehen die Tätigkeitsarten der bäuerlichen Landwirtschaft zu den Codes aus dem Klassifikator?

Klassifikator für Vertreter bäuerlicher Betriebe

Wenn Sie dies planen Landwirtschaft Um einen Gewinn zu erzielen, muss es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen amtlich registriert sein.

Auf Bauernhöfen können Sie verschiedene Aktivitäten zur Viehzucht durchführen Pflanzensprößlinge, sowie Beratung und andere Hilfe für die Bevölkerung. Beide können diese Gewerbeform anmelden.

In Ihrem Steuerantrag müssen Sie dies angeben Arten von OKVED. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Klassifikator, der alle zulässigen Arten von Aktivitäten kodiert.

Eine Folge von 6 Ziffern spiegelt die Ausrichtung des Unternehmens wider und findet Eingang in die Steuerberichterstattung. Die Einführung eines Klassifikators ist mit einer Vereinfachung der Kontrolle über die Steuerzahler sowie mit einer beschleunigten Informationseingabe verbunden: Es reicht aus, nur wenige Zahlen anzugeben und nicht lange Phrasen umzuschreiben, die die Art der Tätigkeit angeben.

Sie haben das Recht, mehrere Codes oder einen Hauptcode auszuwählen. Wenn Sie nur die ersten 4 Ziffern von OKVED aufschreiben können. Je mehr Zahlen im Klassifikator enthalten sind, desto detaillierter wird die Arbeitsrichtung des Unternehmens beschrieben.

Im Jahr 2016 erschien neue Form Klassifikator namens „“. Es enthält eine aktualisierte Liste der Aktivitäten. Die Änderungen erfolgten im Zusammenhang mit neuen Richtungen der Geschäftsentwicklung im Land.

In den Jahren 2017-2019 gab es keine Neuerungen im aktuellen OKVED, daher können KFK-Vertreter den OKVED-2-Klassifikator zur Auswahl ihres Tätigkeitsbereichs nutzen.

Im neuen Klassifikator sind die Tätigkeitsarten für bäuerliche Betriebe im Abschnitt „A“ aufgeführt. Rosstat hat diesem Abschnitt eine digitale Codierung zugewiesen – „01“. Jede numerische Bezeichnung hat mehrere Untertypen mit Werten von 1 bis 9.

Die richtige Wahl von OKVED erspart Ihnen weitere Probleme. Wenn Sie einen Klassifikator angeben, der nicht mit Ihrer Aktivität zusammenhängt, können Sie mit einer Geldstrafe rechnen.

Alle den bäuerlichen Betrieben zur Verfügung stehenden Tätigkeitsformen lassen sich in drei Bereiche einteilen:

  • Pflanzenanbau;
  • Vieh;
  • Andere Aktivitäten.

Codes für diejenigen, die im Pflanzenanbau tätig sind

Der Klassifikator enthält große Nummer Codes im Zusammenhang mit der Pflanzenproduktion. Numerische Bezeichnungen spiegeln die Klassifizierung von Gemüse, Obst, Pilzen, Getreide usw. wider. Sie können aus dem Klassifikator den Anbau, die Ernte oder die Primärverarbeitung der Kulturpflanze auswählen.

Wenn Ihre Haupttätigkeit mit dem Anbau von Pflanzenkulturen zusammenhängt, haben Sie das Recht, eine der OKVED-Gruppen zu wählen:

  • 01.1 – für diejenigen, die sich mit Kurzzeitkulturen befassen Lebenszyklus(jährlich);
  • 01.2 – für Landwirte, die Pflanzen mit einem langen Lebenszyklus (mehrjährig) anbauen;
  • 01.3 – geeignet für diejenigen, die sich mit Setzlingen beschäftigen.

Die Dekodierung von OKVED für einjährige Pflanzen umfasst folgende Tätigkeitsbereiche:

  • vom 01.11.1 bis 01.11.19 – geeignet für diejenigen, die Pflanzen für die Getreideproduktion anbauen möchten;
  • 01.11.2 – für den Anbau von Körnerleguminosen;
  • 01.11.3 bis 01.11.39 – beim Anbau von Pflanzen für die spätere Produktion von Pflanzenöl;
  • 01.12 – für diejenigen, die Reis anbauen;
  • vom 01.13.1 bis 01.14 – Anbau aller Arten von Gemüse, Pilzen sowie Zuckerrohr zur Gewinnung von Zucker;
  • 01.15 – Entfernung von Tabak mit Shag;
  • vom 16.01. bis 16.01. – Anbau verschiedener Spinnereien;
  • vom 19.01. bis 19.01. – zur Züchtung verschiedener Blütenpflanzen und deren Samen.

Für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau mehrjähriger Pflanzen ist es notwendig, OKVED aus den folgenden auszuwählen:

  • vom 21.01. bis 26.01. – für den Anbau von Früchten (auch exotischen), Nüssen und Beeren;
  • vom 27.01. bis 28.01. – für den Anbau aller Arten von Tee- und Kaffeebäumen, Gewürzen und Pflanzen mit medizinischen Eigenschaften.

OKVED für die Tierhaltung

Aktivitäten im Zusammenhang mit der Aufzucht von Tieren zur weiteren Gewinnsteigerung müssen berücksichtigt werden offizielle Dokumente für das Finanzamt. Hier müssen Sie auch die OKVED-Codes angeben, die in Ihrer Branche erscheinen.

Steht die Haupttätigkeit im Zusammenhang mit der Tierhaltung, werden den Unternehmern folgende Codes zur Auswahl angeboten:

  • vom 01.41.1 bis 01.41.29 – Zucht von Tieren zum Zweck der Produktion und des Verkaufs von Milchprodukten;
  • vom 01.42.1 bis 01.42.12 – Zucht von Tieren für den Weiterverkauf von Fleischprodukten;
  • von 01.43.1 bis 01.43.3 – umfasst die Zucht von Pferden aller Rassen, Maultieren, Eseln und anderen Artiodactylen sowie die Milchproduktion dieser Tiere;
  • vom 01.44. bis 01.46.2 – Zucht von Tieren wie Kamelen, Schafen, Ziegen und Schweinen zum Zweck des Weiterverkaufs von Milch- und Fleischprodukten dieser Tiere;
  • vom 01.47.1 bis 01.47.3 – Zucht von Geflügel (Hühner, Enten, Truthähne und andere) zur Herstellung von Fleischprodukten und Eiern;
  • vom 01.49.11 bis 01.49.13 – Bienenzucht zur Honigproduktion;
  • vom 01.49.21 bis 01.49.22 – Zucht verschiedener Pelztiere, darunter auf dem Bauernhof gehaltene Kaninchen;
  • vom 01.49.32 bis 01.49.32 – Zucht von Seidenraupen und Gewinnung ihrer Kokons;
  • vom 01.49.41 bis 01.49.44 – Zucht heimischer Hirschrassen;
  • vom 01.49.5 bis 01.49.9 – Zucht von Haustierrassen und solchen, die für die Laborforschung bestimmt sind. Dazu gehört auch die Entfernung von Regenwürmern.

Andere Klassifizierungscodes für Landwirte

Wenn Ihre Tätigkeit nicht direkt mit der Tierhaltung oder dem Anbau von Nutzpflanzen zusammenhängt, können Sie andere Klassifikatoren verwenden. Sie eignen sich für diejenigen Landwirte, die diese beiden Bereiche kombinieren oder bereitstellen Zusatzleistungen an die Bevölkerung.

Andere Aktivitäten werden durch folgendes OKVED bezeichnet:

  • von 01.61 bis 01.62 - bedeutet die Durchführung von Tätigkeiten im Bereich der Pflanzenproduktion (Ernte, Baumschnitt usw.) und der Viehhaltung (Viehtransport, Impfung, Inspektion usw.);
  • vom 01.63 bis 01.64 - umfassen Dienstleistungen nach der Ernte von Früchten und Getreide (Bereitstellung von Lagermöglichkeiten, Reinigung vor der Weiterverarbeitung, Trocknung unter besonderen Bedingungen usw.) und Verarbeitung des resultierenden Saatguts vor dem Pflanzen (Trennung nach Sorten, verschiedene Studien usw.). ;
  • 01.70 – für Jäger bestimmt (Tiere fangen und erschießen, um Fleischprodukte zum Verkauf, Leder, Häute usw. zu erhalten);
  • von 02.1 bis 02.40.2 – umfasst Aktivitäten im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft (Anbau verschiedener Bäume, Holzernte, Sammeln von Waldbeeren, Nüssen, Früchten usw.);
  • vom 03.1. bis 22.03.9 – bestimmt für diejenigen, die in den Meeren und Süßwasserquellen Fischfang oder Fischzucht betreiben.

In der Gruppierung 01 werden zunächst zwei Haupttätigkeitsarten unterschieden: - Produktion von Pflanzenprodukten (01.1 „Pflanzenproduktion“) – Produktion von tierischen Produkten (01.2 „Viehhaltung“) In der Gruppierung 01 werden auch die Jagd und die Zucht von Wildtieren unterschieden, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen. Die Gruppe 01 klassifiziert auch den Bergbau Meeressäuger(Walrosse, Robben). In der Gruppierung 01.1 wird unterschieden zwischen: - dem Anbau von einjährigen Feldfrüchten wie Getreide, Gemüse und Blumen (siehe 01.11 und 01.12) - dem Anbau von mehrjährigen Kulturen in Weinbergen und Obstgärten(siehe 01.13) In 01.2 werden die Tätigkeiten nach Tierart und nicht nach erzeugtem Produkt (z. B. Fleisch, Milch, Häute und Felle usw.) gruppiert, und es wird nicht zwischen der vollständigen Unterbringung von Tieren (nicht grasend) und unterschieden In der Gruppierung 01.3 „Pflanzenbau in Kombination mit Tierhaltung (Mischlandwirtschaft)“ wird gegen den üblichen Grundsatz der Bestimmung der Haupttätigkeitsart verstoßen. Dies liegt daran, dass viele landwirtschaftliche Betriebe eine mehr oder weniger ausgewogene Produktion von pflanzlichen und tierischen Produkten haben, was eine Einordnung ihrer Tätigkeiten in eine der Gruppen 01.1 oder 01.2 nicht zulässt. Einige Tätigkeiten, wie z. B. Bodenbearbeitung, Aussaat, Ernte und Bewirtschaftung (Management), die einen normalen Teil der Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmens darstellen, können als Dienstleistungen im Bereich Pflanzenbau und Viehzucht unterschieden werden, die landwirtschaftlichen Unternehmen auf Honorar- oder Vertragsbasis erbracht werden. Diese Arten von Aktivitäten werden in die Gruppen 01.41 bzw. 01.42 eingeteilt. Tätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft umfassen nicht die Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, mit Ausnahme der Primärverarbeitung dieser Erzeugnisse (Tätigkeiten zur Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden in Gruppe 15 „Herstellung von Nahrungsmitteln, einschließlich Getränken“ und Gruppe 16 eingeordnet „Herstellung von Tabakwaren“). Allerdings als Ausnahme von allgemeine Regel Für die Klassifizierung integrierter Tätigkeiten werden die Tätigkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben, die ihre eigenen Produkte verarbeiten, in die Gruppe 01 eingeordnet, auch wenn die Produktion dieser Produkte normalerweise zur Gruppe 15 gehört. Zum Beispiel: - Weinanbau und Weinherstellung daraus - Olivenanbau und die Herstellung von Olivenöl daraus. Dieser Abschnitt umfasst nicht Landbewirtschaftungsarbeiten (z. B. Terrassierung und Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen, Vorbereitung von Reisfeldern usw.), die in Gruppe 45 „Bauwesen“ eingeordnet sind; Vertriebs- und Marktforschung durch Kommissionäre und Genossenschaften, die in der Rubrik G „Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Fahrzeugen, Motorrädern, Haushaltsprodukten und persönlichen Gegenständen“ eingeordnet sind; Herstellung von Häuten und Fellen in Schlachthöfen, die in Unterabschnitt DA „Herstellung von Nahrungsmitteln, einschließlich Getränken und Tabak“ eingeordnet ist, sowie Sport- und Freizeitjagd, die in Gruppe 92.62 „Sonstige Tätigkeiten zur Organisation von Freizeit- und Freizeitaktivitäten“ eingeordnet ist Unterhaltung, nicht in anderen Gruppen enthalten“.

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